1. Teilnahme
Die Veranstaltungen richten sich grundsätzlich an private Teilnehmer. Gewerbliche Anbieter benötigen vorab eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters. Mit Betreten des Geländes werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Erlaubte und verbotene Waren
Der Verkauf von Neuware in erheblichem Umfang ist nicht gestattet. Verboten sind insbesondere:
- lebende Tiere, Waffen, Pyrotechnik und Arzneimittel
- Plagiate, Raubkopien und gestohlene Waren
- verfassungsfeindliche, rassistische, pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte
- Lebensmittel ohne vorherige schriftliche Genehmigung und erforderliche Auflagen
3. Aufbau & Abbau
Der Aufbau beginnt ab 08:00 Uhr. Eine Anreise am Vortag oder Übernachtung auf dem Gelände ist nicht gestattet. Der Abbau muss spätestens 30 Minuten nach Veranstaltungsende abgeschlossen sein.
4. Standplatz
Der Verkauf ist ausschließlich am zugewiesenen Standplatz erlaubt. Die Standgebühr richtet sich nach der belegten Breite einschließlich Fahrzeug. Tische dürfen grundsätzlich höchstens 60 cm tief sein; die Gesamttiefe inklusive Fahrzeug darf 3,50 m nicht überschreiten, sofern keine Genehmigung vorliegt.
5. Sauberkeit
Jeder Teilnehmer muss den Standplatz vollständig sauber hinterlassen. Abfall und nicht verkaufte Gegenstände sind mitzunehmen. Bei erforderlicher Reinigung können Kosten berechnet werden.
6. Sicherheit & Verhalten
Anweisungen des Ordnungspersonals sind zu befolgen. Fahr- und Rettungswege müssen frei bleiben. Fahrräder dürfen nur geschoben werden; Hunde sind anzuleinen. Feuer und offenes Licht sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
7. Reservierung
Für eine verbindliche Platzreservierung wird eine Gebühr von 5 € pro Standplatz erhoben. Sie wird bei Teilnahme vollständig auf die Standgebühr angerechnet. Bei Nichterscheinen verfällt die Gebühr. Eine Reservierung gilt erst nach Zahlung als fest.
8. Haftung & Fotoaufnahmen
Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auf dem Gelände können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Die finale Regelung hierzu muss für die Live-Website datenschutzrechtlich geprüft und transparent kommuniziert werden.
Zusammenfassung auf Grundlage der veröffentlichten Marktordnung, Stand 01.06.2025. Im Zweifel gilt die vollständig abgestimmte Originalfassung des Veranstalters.