Marktordung

Flohmarktordnung / Marktordnung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.06.2025
 

FLOHMARKTORDNUNG / MARKTORDNUNG / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.06.2025

1. Die Veranstaltungen richten sich an private Teilnehmer. Gewerbliche Anbieter nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter! Die Teilnahmebedingungen dienen der Sicherheit aller Teilnehmer. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen.

2. Teilnehmer, welche nach Aufbau des Standes als gewerbliche Aussteller identifiziert werden oder Neuware/neuwertige Ware in nicht unerheblichem Umfang anbieten (vereinzelte Teile in ansonsten haushaltsüblichem Sortiment sind zulässig), wird der Warenverkauf auch nach dem Aufbau untersagt. Eine Erstattung der Platzgebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Bitte beachten Sie die gewerberechtlichen Bedingungen! Gewerbliche Teilnehmer stellen den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei. Strafen, Bußgelder oder Gebühren von Seiten der Aufsichtsbehörden trägt der jeweilige gewerbliche Teilnehmer. Entstehende Schäden durch unerlaubte Tätigkeit sind vom gewerblichen Teilnehmer zu ersetzen. Wird ein Markt durch unerlaubte Verkaufstätigkeit geschlossen, haftet der/die Teilnehmer für den Schaden. Anbieter von Lebensmitteln gelten immer als gewerblich. Die Entscheidung über die Zulassung liegt beim Marktleiter.

3. Der Verkauf darf nur an einem zugewiesenen Standplatz erfolgen. "Dazustellen" bei anderen Verkäufern oder herumgehen mit Verkaufsabsicht ist untersagt und verpflichtet zur Zahlung einer Standgebühr von 15,- Euro. Der Verkauf von Neuware, originalverpackter bzw. neuwertiger Ware, lebenden Tieren, Plagiaten, Raubkopien, verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalten, Pyrotechnik, Arzneimitteln, Nahrungsergänzungen, Medien mit FSK 18 oder ohne Kennzeichnung sowie Pornografie ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Rückerstattung. Der Verkauf beschränkt zugelassener Artikel (z. B. Altersfreigaben) erfordert Kontrolle durch den Verkäufer. Lebensmittelverkauf nur nach schriftlicher Genehmigung und Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen. Standgebühr für Lebensmittel ab 40,- Euro/m².

4. Werbung auf dem Gelände ist nur mit Genehmigung erlaubt. Unerlaubte Werbung führt zum Platzverweis und Schadenersatz. Der Werbende haftet auch für Erfüllungsgehilfen. Genehmigungen sind nachzuweisen. Betteln und Hausieren sind untersagt. Musizieren nur mit Genehmigung.

5. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße können zum Platzverweis oder Hausverbot ohne Gebührenerstattung führen.

6. Anfahrt am Vortag und Übernachtungen sind nicht gestattet. Auf-/Abbauzeiten sind einzuhalten. Frühzeitig anreisende Teilnehmer müssen in Warteposition bleiben. Platzzuweisungen erfolgen nach Eintreffen, Ausnahmen möglich. Fahrzeugbewegungen während der Veranstaltung nur unter Aufsicht. Abbau muss 30 Minuten nach Veranstaltungsende abgeschlossen sein. Verspäteter Abbau wird mit 5,- Euro je 15 Minuten berechnet.

7. Jeder Aussteller muss seinen Platz sauber hinterlassen. Abfall ist mitzunehmen. Müll am Stand wird zugeordnet. Reinigungspfand wird nur bei vollständiger Rückgabe am Standplatz erstattet. Öffentliche Müllbehälter sind nicht für Flohmarktwaren bestimmt.

8. Teilnehmer müssen auf Aufforderung Name und Anschrift nennen.

9. Musik am Stand ist nicht erlaubt. GEMA-Gebühren trägt der Standinhaber.

10. Tische dürfen max. 60 cm tief sein. Gesamttiefe inkl. Fahrzeug max. 3,50 m. Mehr Tiefe nur mit Genehmigung (3,- Euro/m). Standgebühr laut Aushang ist vor Aufbau zu zahlen. Reduzierung der Fläche entbindet nicht von Zahlungspflicht. Bei Veranstaltungsabsage erfolgt Rückerstattung. Bei Abbruch durch höhere Gewalt keine Rückgabe. Doppeltische nur mit Freihaltung der Rettungswege. Standgebühr richtet sich nach belegter Fläche inkl. Fahrzeug. Sonderwünsche gegen Aufpreis. Eckplätze werden voll berechnet.

11. Fahrgassenbreite von mind. 3 m (auf öffentlichen Wegen 3,5 m) ist einzuhalten. Andernfalls ist Aufbau von Pavillons oder Doppeltischen untersagt.

12. Ordnungspersonal weist Park-/Standplätze zu. Jeder ist für Aufbau und Sicherheit seines Standes selbst verantwortlich. Keine freie Platzwahl. Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden müssen gemeldet werden. Nicht gemeldete Schäden entbinden von Ersatzansprüchen. Fahrzeuge müssen nach Veranstaltungsende entfernt werden, sonst 5,- Euro/Tag Gebühr bzw. kostenpflichtige Entfernung.

13. Fahrräder dürfen nur geschoben werden. Inlineskates, Roller etc. sind verboten. Hunde müssen angeleint sein.

14. Es besteht Rutschgefahr durch Wetterverhältnisse. Betreten auf eigene Gefahr. Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.

15. Reservierungen sind möglich. Hierfür wird eine verbindliche Reservierungsgebühr von 5,- Euro pro Standplatz erhoben. Diese wird bei tatsächlicher Teilnahme auf die Standgebühr angerechnet. Bei Nichterscheinen, egal ob mit oder ohne Absage, verfällt die Reservierungsgebühr ersatzlos. Die Reservierung ist personengebunden. Eine Übertragung ist nur bis 8 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich und muss schriftlich mitgeteilt werden. Reservierte Tickets sind nicht umbuchbar oder erstattbar (außer bei Veranstaltungsabsage).

16. Veranstalter haftet nicht für Schäden durch Dritte. Eigene Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

17. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten verkaufen.

18. Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Plätzen stehen. Falsch abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden. Schadenersatzpflicht besteht bei Blockierung von Standflächen.

19. Auf dem Gelände können Videoaufnahmen oder Fotos gemacht werden. Mit Betreten erklären sich Besucher und Teilnehmer damit einverstanden. Die Aufnahmen können zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet werden. Eine Vergütung erfolgt nicht.

20. Feuer und offenes Licht nur mit Genehmigung. In diesem Fall muss ein geeigneter Feuerlöscher (mind. 6 kg, Typ S oder PG) bereitgehalten werden.

21. Quellenangabe: Diese AGB basieren auf einem Entwurf von www.flohmarktfreunde.de. Verwendung mit freundlicher Genehmigung.